Kaufmännische Grundbildung

 «Um im anspruchsvollen Beruf Kauffrau/Kaufmann heute und morgen bestehen zu können, müssen die Kaufleute über Handlungskompetenzen verfügen»

Die Kaufmännische Grundbildung realisiert zwei Bildungsziele:

  1. Die angehenden Kaufleute lernen das selbstständige Arbeiten, das heisst:
    - sie übernehmen Verantwortung am Arbeitsplatz
    - sie gewinnen Selbstsicherheit
    - sie stehen auf eigenen Füssen
  2. Sie lernen lebenslanges Lernen, mit Hilfe von systematischem Vorgehen und regelmässigem Bewerten der Leistungen. Damit erhalten sie die Basis, um mit den Innovationen wachsen und Flexibilität im dynamischen Arbeitsmarkt aufbauen zu können.

Die wichtigsten Elemente der Kaufmännischen Grundbildung:

  • Der Basiskurs zu Beginn der Lehre vermittelt den Lernenden fundamentale Kenntnisse und Fähigkeiten für die betriebliche Ausbildung.
  • Der Modelllehrgang bildet in der betrieblichen Ausbildung das verbindliche und obligatorische Herzstück der neuen kaufmännischen Lehre.
  • Die Arbeits- und Lernsituationen beschreiben und überprüfen konkrete Arbeitssituationen. Der Berufsbildner beurteilt in einem Prüfungsgespräch mehrere gemeinsam definierte Leistungsziele anhand des Modelllehrganges.
  • Die Prozesseinheiten behandeln praxisbezogene Geschäftsfälle, welche in der Gesamtheit vom Lernenden selbständig bearbeitet werden. Die abschliessende Benotung des Prozesses durch den Berufsbildner und den üK-Leiter ist zusammen mit den Arbeits- und Lernsituationen Bestandteil des Qualifikationsverfahrens.
  • In überbetrieblichen Kursen erfolgt die Einführung in die betriebliche Ausbildung mit den Instrumenten der Grundbildung. Zusätzlich werden branchenspezifische Kenntnisse vermittelt.
  • Das Qualifikationsverfahren setzt sich neu aus zwei gleichwertigen Teilen zusammen, einem Schul- und einem Betriebs-/Branchenteil.