Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung bei Flugunfällen, Zerstörung, Beschädigung, Verlust von Gepäck und die Folgen der Ankunftsverspätung. Die Haftungslimiten wurden per 30. Dezember 2009 erhöht.
Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung bei Flugunfällen, Zerstörung, Beschädigung, Verlust von Gepäck und die Folgen der Ankunftsverspätung. Die Haftungslimiten wurden per 30. Dezember 2009 erhöht.