Seit 1. November 2009 ist die EU-Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Passagieren und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität auch in der Schweiz gültig. Die Verordnung regelt die Pflichten von Fluggesellschaften und Reiseunternehmen (Veranstalter und Vermittler), Buchungen zu akzeptieren und diese Personen danach auch zu befördern.
Das BAZL als Durchsetzungsstelle in der Schweiz hat für uns die wichtigsten Punkte, die es für Reiseunternehmen bei der Annahme von Buchungen zu beachten gilt, zusammengestellt.