Update vom 20.06.22
Kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen verlängert
Unternehmen können ab dem 20. April 2022 bis 30. Juni 2022 um 24.00 Uhr Anträge für Härtefallhilfen stellen, sofern im 1. Quartal 2022 ungedeckte Kosten vorliegen und sie von den Folgen der Covid-19-Epidemie besonders betroffen sind.