Update vom 18.1.21
Es gibt drei Fälle der Sofortunterstützung, die Reisebranche gehört zum Härtefall 1 (Umsatzausfall) = Umsatzausfall von mehr als 40% während 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten
Die Unternehmen können die Härtefallgesuche bis am 31. Juli 2021 stellen. Detaillierte Informationen zum angepassten Härtefallverfahren sind unter www.be.ch/covid-support zu finden.
Medienmitteilung vom 15. Januar 2021