Update vom 20.06.22
Der Regierungsrat hat am 8. Februar 2022 die Öffnung eines weiteren Eingabefensters für Härtefallgesuche beschlossen. Damit führt der Kanton Uri die Corona-Härtefallmassnahmen zugunsten von Unternehmen fort. Betriebe, die 2020 und 2021 substanzielle Einbussen aufgrund behördlicher Covid-19-Schutzmassnahmen zu verzeichnen hatten, können unter Voraussetzungen erneut ein Gesuch um Härtefallhilfe einreichen.
Eingabefrist war 31. März 2022.