Der Staatsrat hat beschlossen, einen Betrag von 9 Millionen Franken für die Reise- und Veranstaltungsbranche bereitzustellen und so dazu beizutragen, die Verluste für zwölf Monate Betriebstätigkeit zu decken, die ab dem 15. März 2020 durch COVID-19 entstanden sind.
Unternehmen oder Selbständige, die Betroffene dieser Unterstützung sind, können ihren Antrag bei der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) per E-Mail an folgende Adresse einreichen:
seti-event@admin.vs.ch bis zum 31. Dezember 2020.
Folgende Dokumente sind im PDF-Format einzureichen (max 15 MB pro E-Mail):
- eine Beschreibung der Tätigkeit und der Organisation (Organigramm, Produktkatalog und Preise);
- eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen, die bereits in Bezug auf die COVID-19-Situation ergriffen wurden;
- Lebensläufe der Geschäftsführer/innen;
- ein Betreibungsregisterauszug für das Unternehmen;
- Prüfberichte, Bilanzen und Erfolgsrechnungen (3 Jahre);
- Betriebsbudgets (Schätzungen der Umsätze und Ausgaben für die Jahre 2020 und 2021) und Liquiditätsplanung (basierend auf der aktuellen Situation mit Hochrechnungen über drei bis sechs Monate);
- Angaben zur Zusammensetzung des Aktionariats.
Die zulässigen Anträge werden dann zur Analyse und Entscheidung an das Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) www.ccf-valais.ch weitergeleitet. Die CCF AG behält sich das Recht vor, jederzeit zusätzliche Informationen oder Dokumente anzufordern.