Reisebüro-Gründung

Eine gute Idee allein reicht nicht: Mut und Vorbereitung sind zwingende Faktoren zum Erfolg eines Starts in die Selbstständigkeit.
Denn: Die Hälfte aller neuen Firmen überlebt die ersten fünf Jahre nicht. Voraussetzungen sind vorab eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und ein detaillierter Businessplan, der den Markt, das Management und die Finanzen mit einbezieht. 

Bewilligungspflicht, Lizenzierung
In der Schweiz gibt es (im Gegensatz zum Ausland) weder eine Bewilligungspflicht noch eine Lizenzierung für Reisebüros oder Reiseveranstalter. Es ist möglich, dass die Gewerbepolizei am Sitz des Reisebüros ein Register über die Unternehmen führt. Der Eintrag in ein solches Register ist zwar obligatorisch, aber nicht Voraussetzung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit (ein unterlassener oder verweigerter Eintrag kann zu einer zwangsmässigen Eintragung und einer Busse führen).
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Checklisten und ausführliche Informationen zur Firmengründung
Erfahren Sie, wie Sie die geeignete Rechtsform wählen, bei der Marktanalyse vorgehen, einen Businessplan erstellen und die Eintragung ins Handelsregister vornehmen.
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Unterstützung bei der Finanzierung
Die vom Bund unterstützten Bürgschaftsorganisationen verschaffen den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. Derzeit gibt es in der Schweiz drei regionale Bürgschaftsorganisationen sowie eine Bürgschaftsorganisation für Frauen. Diese können für Bankkredite in Höhe von bis zu CHF 1 Mio. bürgen.
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Vorschriften, nützliche Fakten und Wissenswertes rund um das Personalmanagement
Personalsuche, Personalentwicklung, Kurzarbeit, Stellenmeldepflicht der KMU und Sozialversicherungen, Arbeitsrecht oder Sicherheit am Arbeitsplatz.
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Datenschutzgesetz
Die Schweiz bekommt ein neues Gesetz für den besseren Schutz der Daten ihrer Bevölkerung. Die hiesigen Unternehmen müssen sich per 1. September 2023 an die revidierten Regelungen anpassen.
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Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch in der Praxis absolut notwendig und zwar eine Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung.
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Pauschalreisegesetz und Kundengeldabsicherung
Das Pauschalreisegesetz schreibt vor, dass An- und Vorauszahlungen für Pauschalreisen für den Fall des Konkurses oder der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters sicherzustellen sind, Art. 18 PRG.
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