Kundengeldabsicherung

Gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen , das am 1. Juli 1994 in Kraft getreten ist, muss der Veranstalter oder der Vermittler einer solchen Leistung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Rückerstattung der bezahlten Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen.  

Achten Sie vor der Buchung einer Pauschalreise darauf, dass Ihr Reisebüro / Ihr Reiseveranstalter die Sicherstellung der Kundengelder gewährleistet. Alle Reisebüros und Reiseveranstalter, welche als Aktiv-Mitglieder dem Schweizer Reise-Verband angeschlossen sind, verfügen über eine solche Versicherung.

Die Reisebüros und Reiseveranstalter können sich nachfolgenden Lösungen anschliessen.

Garantiefonds der Schweizer Reisebranche

Zürich

neu seit 2026: «Einstiegsmodell für Kleinunternehmen» 

Konkurs Reisebüro

Welche Reiseleistungen sind bei einem Konkurs eines Veranstalters oder eines Reisebüros sichergestellt?
Häufig gestellte Fragen von Endkonsumenten mit gebuchten, bezahlten Reisen von Reisebüros, welche eine Kundengeldabsicherung beim Garantiefonds gemacht haben.

Swiss Travel Security

Birmensdorf

Für die Swiss Travel Security ist eine Mitgliedschaft bei der Swiss Travel Association erforderlich

TPA Travel Professional Association

Cully

FAIR - Reisegarant

Scherzingen

Reisegarantie-Stiftung der Universal Flugreisen AG

Vaduz