Die Sicherheit der Reisenden hat für uns oberste Priorität und wir raten allen Reisenden die aktuellen Reisehinweise des EDA sorgfältig zu beachten.
Ausserdem empfehlen wir Schweizer Reisenden, die Reise-App des EDA Travel Admin herunterzuladen und ihre Reise, respektive ihren aktuellen Aufenthaltsort zu registrieren.
Reisende, die aus der Region ausgereist sind, werden gebeten, ihre Daten auf Travel Admin anzupassen bzw. die registrierte Reise zu beenden.
Lage im Nahen Osten – weitreichende Luftraumsperrungen
Wir verfolgen die Entwicklungen im Nahen Osten mit grosser Aufmerksamkeit und Besorgnis.
Aufgrund der eskalierenden militärischen Konflikte zwischen Israel, den USA und dem Iran sind die Lufträume im Nahen Osten ganz oder teilweise geschlossen. Ausserdem rät das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) aktuell von Reisen in den Iran, nach Israel, in die besetzten palästinensischen Gebiete und seit dem 1. März auch nach Bahrain, Kuwait, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Saudi-Arabien und Jordanien ab.
Wegen der Sperrungen der Lufträume haben zahlreiche Airlines Flüge gestrichen oder umgeleitet. Die Airlines der Lufthansa Group, zu der auch die SWISS gehört, werden die Flüge nach Tel Aviv, Beirut, Amman, Erbil, Dammam und Teheran bis einschliesslich 8. März aussetzen. Zusätzlich werden die Airlines der Lufthansa Group ihre Flüge von und nach Dubai und Abu Dhabi bis einschliesslich 4. März aussetzen.
Wir verfolgen die aktuelle Situation weiterhin mit grosser Aufmerksamkeit und werden über weitere Entwicklungen zeitnah informieren.
Reisehinweise des Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
EDA - aktuelle Informationen für Schweizer Staatsangehörige
- In dringenden Fällen kann die Helpline EDA in Bern rund um die Uhr unter +41 800 24 7 365 / +41 58 465 33 33 oder per E-Mail helpline@eda.admin·ch kontaktiert werden.
- Schweizer Staatsangehörige können sich bei Notfällen auch an die nächstgelegene schweizerische Vertretung wenden.
- Schweizer Staatsangehörige vor Ort sind zudem angehalten, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.
Reisende unterwegs - Betreuung Schweizer Reisende vor Ort
Unsere Mitgliedsunternehmen, die Schweizer Reiseveranstalter und Reisebüros, stehen in engem Kontakt mit lokalen Partnern, den Airlines sowie den Behörden. Schweizer Reisende, die sich derzeit in betroffenen Regionen befinden, werden durch ihre Reiseveranstalter betreut, und es werden Lösungen für ihre Situation gefunden.
Angesichts der aktuellen Kriegssituation im Nahen Osten handelt es sich rechtlich gesehen um höhere Gewalt. Reiseveranstalter sind gemäss dem Schweizer Pauschalreisegesetz in diesem Fall verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden Unterstützung zu leisten. Dazu gehört insbesondere die Hilfestellung bei der Organisation der Rückreise sowie, falls erforderlich, bei der Verlängerung von Hotelbuchungen. In solchen Fällen bleibt die Erfüllungspflicht des Reiseveranstalters zwar bestehen, es besteht aber keine Haftung des Reiseveranstalters für nicht oder nicht ordnungsgemäss erbrachte Leistungen. Zusätzliche Kosten, die infolge der ausserordentlichen Situation entstehen (z. B. für verlängerte Aufenthalte oder alternative Rückflüge), sind von den Reisenden selbst zu tragen. Allenfalls sind die Kosten von einer Reiseversicherung gedeckt, dies gilt es aber im Einzelfall mit der Versicherung zu prüfen.
Umbuchungen und Stornierungen bei nicht durchführbaren bevorstehenden Reisen
Wo bevorstehende Reisen aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nicht durchführbar sind, werden betroffene Kundinnen und Kunden direkt informiert, Umbuchungen ermöglicht oder kostenlose Stornierungen angeboten.