Update 5.3.26 - Informationen werden fortlaufend ergänzt

Lage im Nahen Osten - weitreichende Luftraumsperrungen

Wir verfolgen die Entwicklungen im Nahen Osten mit grosser Aufmerksamkeit und Besorgnis.

Aufgrund der eskalierenden militärischen Konflikte zwischen Israel, den USA und dem Iran sind die Lufträume im Nahen Osten ganz oder teilweise geschlossen.

Wegen der Sperrungen der Lufträume haben zahlreiche Airlines Flüge gestrichen oder umgeleitet. 

Wir verfolgen die aktuelle Situation weiterhin mit grosser Aufmerksamkeit und werden über weitere Entwicklungen zeitnah informieren.

Weitere Informationen für Reisebüros im Mitgliederbereich

Edelweiss Flüge ab Oman am 7. März 2026

Edelweiss plant am Samstag, 07. März, die planmässigen Flüge Muskat–Zürich (A340) und Salalah–Zürich (A320 mit Tankstopp) durchzuführen.

Muskat-Zürich ist bereits ausgebucht, bei Salalah-Zürich gibt es noch einige verfügbare Plätze. 

Geplante Zusatzflüge der Lufthansa Group ab Bangkok

Austrian Airlines wird zusätzliche Flüge zwischen Bangkok und Wien an folgenden Daten durchführen:

07.03. - OS1107 Wien - Bangkok / 08.03. -  OS1108 Bangkok - Wien
10.03. - OS1105 Wien - Bangkok / 11.03. - OS1106 Bangkok - Wien
12.03. - OS006 Bangkok - Wien (umgeleitet über Bangkok)

In Kürze werden zudem folgende (neue) Zusatzrotationen publiziert:

09.03. OS1108 Bangkok - Wien
12.03. OS1106 Bangkok - Wien

Sonderflug Qatar Airways

Qatar Airways wird ab dem 5. März eine begrenzte Anzahl von Hilfsflügen durchführen, um Passagiere zu unterstützen, die aufgrund der aktuellen Situation in der Region gestrandet sind.
Folgende Flüge sind geplant:

• Flüge von Muscat/Oman nach: London Heathrow, Berlin, Kopenhagen, Madrid, Rom und Amsterdam
• Flug von Riad/Saudi Arabien nach Frankfurt

Passagiere werden gebeten, sich nicht zum Flughafen zu begeben, es sei denn, sie haben eine offizielle Benachrichtigung von Qatar Airways für diese Flüge erhalten.
Qatar Airways wird die betroffenen Passagiere direkt mit den Details zu ihrem zugewiesenen Flug, den Reisevorbereitungen und den nächsten Schritten kontaktieren.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktdaten auf dem neuesten Stand sind, die Daten können auf qatarairways.com oder über die mobile App von Qatar Airways aktualisiert werden.

Emirates Medienstatement – 5. März 2026

Emirates führt derzeit bis auf Weiteres einen reduzierten Flugplan durch, nachdem eine teilweise Wiederöffnung des regionalen Luftraums eine sichere Durchführung kommerzieller Flüge ermöglicht.

Für den 5. und 6. März sind mehr als 100 Flüge geplant, die von Dubai starten und dorthin zurückkehren. Auf diesen Flügen werden Reisende zu ihren Zielen befördert sowie wichtige Frachtgüter wie verderbliche Waren und pharmazeutische Produkte transportiert.

Emirates wird seinen Flugbetrieb schrittweise wieder ausweiten, abhängig von der Verfügbarkeit des Luftraums und der Erfüllung aller operativen Anforderungen. Die Sicherheit hat dabei stets oberste Priorität. Wir beobachten die Situation weiterhin genau und passen unsere Abläufe entsprechend an.

Passagiere werden gebeten, nur dann zum Flughafen anzureisen, wenn sie über eine bestätigte Buchung verfügen. Wir bitten alle Kundinnen und Kunden auf emirates.de sowie auf unseren offiziellen Social-Media-Kanälen die neuesten veröffentlichten Informationen einzusehen.

Emirates Pressestelle Deutschland & Schweiz
Marius Dorn
marius.dorn@wilde·de
emirates@wilde·de

EDA - aktuelle Informationen für Schweizer Staatsangehörige

  • In dringenden Fällen kann die Helpline EDA in Bern rund um die Uhr unter +41 800 24 7 365 / +41 58 465 33 33 oder per E-Mail helpline@eda.admin·ch kontaktiert werden.
  • Schweizer Staatsangehörige können sich bei Notfällen auch an die nächstgelegene schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizer Staatsangehörige vor Ort sind zudem angehalten, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.

Reisehinweise des Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Die Sicherheit der Reisenden hat für uns oberste Priorität und wir raten allen Reisenden die aktuellen Reisehinweise des EDA sorgfältig zu beachten.
Ausserdem empfehlen wir Schweizer Reisenden, die Reise-App des EDA Travel Admin herunterzuladen und ihre Reise, respektive ihren aktuellen Aufenthaltsort zu registrieren.
Reisende, die aus der Region ausgereist sind, werden gebeten, ihre Daten auf Travel Admin anzupassen bzw. die registrierte Reise zu beenden.

Reisehinweise für Staaten im Nahen und Mittleren Osten

  • Seit dem 04.03.2026 rät das EDA von touristischen und nicht dringenden Reisen in die Provinzen Dhofar und Al Wusta in Oman sowie auf die Insel Masirah ab.
  • Die Reisehinweise des EDA für die Türkei wurden am 03.03.2026 mit einem Kapitel «Aktuelles» ergänzt (Regionale Risiken).
  • Seit dem 03.03.2026 rät das EDA von Reisen in den Irak sowie in die Teilautonome Region Kurdistan ab.
  • Die Reisehinweise des EDA für Ägypten und Zypern wurden am 02.03.2026 mit einem Kapitel «Aktuelles» ergänzt (Regionale Risiken).
  • Seit dem 02.03.2026 rät das EDA generell von Reisen in den Libanon ab.
  • Seit dem 01.03.2026 rät das EDA von touristischen und nicht dringenden Reisen nach BahrainKuwait, die Vereinigten Arabischen EmirateKatarSaudi-Arabien und Jordanien ab.
  • Seit dem 28.02.2026 rät das EDA generell von Reisen nach Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete ab (bis zum 28.02.2026 wurde von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Israel abgeraten).
  • Seit dem 02.08.2024 rät das EDA generell von Reisen in den Iran ab.

Die Reisehinweise entsprechen der aktuellen Einschätzung der Sicherheitslage vor Ort. Diese werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Bitte beachten Sie auch die länderunabhängigen Reiseinformationen auf der gleichen Webseite.

Reisende unterwegs - Betreuung Schweizer Reisende vor Ort

Unsere Mitgliedsunternehmen, die Schweizer Reiseveranstalter und Reisebüros, stehen in engem Kontakt mit lokalen Partnern, den Airlines sowie den Behörden. Schweizer Reisende, die sich derzeit in betroffenen Regionen befinden, werden durch ihre Reiseveranstalter betreut, und es werden Lösungen für ihre Situation gefunden.

Angesichts der aktuellen Kriegssituation im Nahen Osten handelt es sich rechtlich gesehen um höhere Gewalt. Reiseveranstalter sind gemäss dem Schweizer Pauschalreisegesetz in diesem Fall verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden Unterstützung zu leisten. Dazu gehört insbesondere die Hilfestellung bei der Organisation der Rückreise sowie, falls erforderlich, bei der Verlängerung von Hotelbuchungen. In solchen Fällen bleibt die Erfüllungspflicht des Reiseveranstalters zwar bestehen, es besteht aber keine Haftung des Reiseveranstalters für nicht oder nicht ordnungsgemäss erbrachte Leistungen. Zusätzliche Kosten, die infolge der ausserordentlichen Situation entstehen (z. B. für verlängerte Aufenthalte oder alternative Rückflüge), sind von den Reisenden selbst zu tragen. Allenfalls sind die Kosten von einer Reiseversicherung gedeckt, dies gilt es aber im Einzelfall mit der Versicherung zu prüfen.

Umbuchungen und Stornierungen bei nicht durchführbaren bevorstehenden Reisen

Wo bevorstehende Reisen aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nicht durchführbar sind, werden betroffene Kundinnen und Kunden direkt informiert, Umbuchungen ermöglicht oder kostenlose Stornierungen angeboten.