Reiserecht in a nutshell

Rolf Metz, Rechtsanwalt und seit vielen Jahren für die gesamte Reise- und Tourismusbranche tätig, hat die rechtlichen Zusammenhänge in gut verständlicher Sprache und mit vielen praktischen Beispielen erläutert.

  • Das Bundesgesetz über Pauschalreisen, mit all seinen Facetten und Fallstricken wie Stornierung von Reisen, Haftung für Reisemängel, Haftung für Schäden und wie sich der Reiseveranstalter von der Haftung befreien kann. Unterscheidung Reiseveranstalter - Reisevermittler. Wenn der Vermittler zum Veranstalter wird.
  • Das Montrealer Übereinkommen, welches die Haftung von Reisebüros und Reiseveranstalter für Flüge regelt. Der Reiseveranstalter als Luftfrachtführer und verantwortlich für den Flug und die eingesetzte Fluggesellschaft.
  • Das Athener Übereinkommen, welches bei Kreuzfahrten von Bedeutung ist, auch für Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter als Beförderer haftet auch für die Kreuzfahrtengesellschaft
  • Die Fluggast-Verordnung 261/2004: Welche Leistungen die Fluggesellschaften wann erbringen müssen. Und wann keine Leistungen geschuldet werden. 

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reisebuerorecht.ch

Rolf Metz ist Rechtsanwalt und juristischer Berater verschiedener Unternehmen im Tourismus, der Hotellerie, im Transportwesen und Eventbereich. 

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