Empowering Consumers for the Green Transition

EmpCo-Richtlinie

der Europäischen Union

 

Die EmpCo-Richtlinie ist eine Massnahme des Europäischen Green Deals zur Bekämpfung von irreführenden Werbeaussagen zur Umweltfreundlichkeit und zum Schutz von Verbraucher:innen.

EmpCo zwingt den Tourismus per 1. September 2026 zu konkreten Fakten. Reiseveranstalter, Hotels, Fluggesellschaften und Destinationen innerhalb der EU müssen in Zukunft exakt belegen, welche konkreten Massnahmen vor Ort ergriffen werden.

The European Green Deal             EmpCO Richtlinie

Relevanz für Schweizer Reiseanbieter

Obwohl EmpCo eine EU-Richtlinie ist, betrifft sie Reiseanbieter weltweit:

  • Reisende aus der EU: Wer als Schweizer Reiseveranstalter Reisende aus dem EU-Raum anspricht (z. B. über Marketing-Kampagnen in Deutschland oder Frankreich), muss die EmpCo-Regeln einhalten.

  • Partner in der Lieferkette: Grosse EU-Veranstalter verlangen von ihren weltweiten Partnern (z. B. Zielgebietsagenturen/DMCs und lokalen Hotels) zunehmend nachweisbare, auditierbare Daten, um eigene rechtliche Risiken zu vermeiden.

Werbung

Alle Kanäle sind betroffen: Website, Social Media, klassisches OOH / Out of Home Marketing. 

Social Media: Grundsätzlich gilt im internationalen Werberecht das Marktortprinzip: Wenn du EU-Bürger:innen nicht technisch von der Buchung ausschliesst, wird davon ausgegangen, dass sich deine Kommunikation auch an sie richtet. Das rein passive Argument «Die Plattform zeigt es eben allen an» schützt rechtlich vermutlich nicht.

Webseite: Eine URL wie .../nachhaltige-reisen ist eine rein technische Webadresse und bestehende Linkstrukturen müssen nicht geändert werden, da Verbraucher Kaufentscheidungen nicht auf Basis der URL treffen, sondern aufgrund der sichtbaren Inhalte.

Pflicht zur Präzision

Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss konkret benennen, worauf sich das bezieht.

Pauschale Begriffe wie nachhaltig, umweltfreundlich, klimaneutral oder grün können künftig nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden. 
Beispiel: Statt «umweltfreundliches Hotel» muss transparent informiert werden: z. B. «80 % des Stroms stammen aus eigener Photovoltaik, Lebensmittel beziehen wir zu 100 % von regionalen Bio-Höfen im Umkreis von 30 km».

    Konkret

    Unzulässig sind unter anderem Aussagen wie

    • nachhaltiges Resort
    • umweltfreundlicher Flug
    • grüne Destination
    • ökologische Hotelanlage
    • Klimaneutral-Versprechen durch reine Kompensation

    Auch visuelle Kommunikation mit grünen Bildern, Blatt-Icons, etc. darf nicht mehr alleinstehend sein.

    Label-Dschungel

    Eigene Nachhaltigkeits-Labels, bzw. pauschale Claims wie «nachhaltig» ohne Nachweis sind nicht erlaubt. 

    Reisebüros, Hotels oder Veranstalter dürfen nicht mehr alleine mit grünen Grafiken oder eigenen Nachhaltigkeits-Logos ihre Angebote markieren.
    Es müssen zusätzlich offizielle Zertifikate verwendet werden, welche überprüfbar sind.

    Unternehmens-Engagement

    Mit der EmpCo-Richtlinie steigen die Anforderungen an Nachhaltigkeitskommunikation. Entscheidend ist künftig, dass Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind.

    Reiseveranstalter dürfen weiterhin Kompensationsprojekte anbieten oder über ihr eigenes Engagement schreiben.