Obwohl EmpCo eine EU-Richtlinie ist, ist sie auch für Schweizer Reiseanbieter relevant:
Denn auch Unternehmen, die keinen Standort in der EU haben, sich jedoch in ihrer Kommunikation (schriftlich, mündlich, bei öffentlichen Auftritten, digital oder analog) an Konsument:innen in einem Staat der europäischen Union richten, sind betroffen.
Reisende aus der EU: Wer als Schweizer Reiseveranstalter Reisende aus dem EU-Raum anspricht (z. B. über Marketing-Kampagnen in Deutschland oder Frankreich), muss die EmpCo-Regeln einhalten.
Partner in der Lieferkette: Grosse EU-Veranstalter verlangen von ihren weltweiten Partnern (z. B. Zielgebietsagenturen/DMCs und lokalen Hotels) zunehmend nachweisbare, auditierbare Daten, um eigene rechtliche Risiken zu vermeiden.