Der SRV verfolgt das Ziel, die Menschenrechtssituation in den Ländern, in denen seine Mitglieder tätig sind, stetig zu verbessern. Im Dialog mit ihren Mitarbeitenden und externen Partnern betreiben wir künftig konsequent die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und vereinbaren Ziele zur kontinuierlichen Verbesserung.
Menschenrechte sind kein neues Thema im Tourismus, aber sie sind ein Thema, bei dem die Branche gefordert ist, neue Wege zu beschreiten. Es geht um Arbeitsbedingungen, den Schutz vor Diskriminierung und die Rechte von Kindern, Frauen und indigenen Völkern. Und es geht um die gestiegene Verantwortung von Unternehmen.
Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die menschenrechtliche Sorgfalt und sind Mitglied der Initiative «Human Rights in Tourism».
«Human Rights in Tourism» initiiert Prozesse zur Anerkennung von Menschenrechtsfragen und Verantwortlichkeiten im Tourismussektor und fördert die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht unter Reiseveranstaltern.
- Sie entwickeln Kriterien und Konzepte zur Umsetzung menschenrechtlicher Verantwortung nach den UN-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten, vermitteln sie der Tourismusindustrie und empfehlen sie als Richtlinien.
- Sie unterstützen die Umsetzung von Menschenrechtsstandards in die Geschäftspraktiken von Reiseveranstaltern, indem sie Informationen und Materialien bereitstellen und durch Dialog- und Vernetzungsmöglichkeiten, wertvollen Austausch und Wissenstransfer Zugang zu guter Praxis schaffen.
- Sie ermutigen Reisende, Unternehmen, Investoren, Pädagogen, Studenten und verantwortliche Politiker, die Menschenrechte im Tourismus zu respektieren, indem sie das Bewusstsein in der Öffentlichkeit und in den Medien schärfen.